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UNSERE SCHULORDNUNG


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"Lern' im Leben die Kunst. Im Kunstwerk lerne das Leben." (Friedrich Hölderlin)

Leitbild

Wir, die Schulgemeinschaft (Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Mitarbeiter/-innen und Eltern) des Hölderlin-Gymnasiums, legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander. Konflikte lösen wir gewaltfrei. Vielfältigkeit betrachten wir als Bereicherung. Wir nehmen uns mit unseren Stärken und Schwächen an und schließen niemanden aus der Gemeinschaft aus, auch im Hinblick auf soziale Chancengerechtigkeit. Wir alle bringen uns in die Schulgemeinschaft ein und tragen durch verantwortungsvolles Handeln und das Einhalten der Schulordnung dazu bei, ein motivierendes Lernklima zu schaffen, in dem sich die Schüler/ -innen mit ihren Interessen, Fähigkeiten und kreativen Potenzialen entfalten können.

Grundsätze

Das Hölderlin-Gymnasium ist eine drogenfreie Schule. Es besteht ein Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Ausnahmen vom Alkoholverbot bei Schulveranstaltungen für Personen über 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art und anderen gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Feuerzeuge) ist untersagt.

Wir achten auf Sauberkeit sowie einen sorgsamen Umgang mit dem Schulinventar und mit persönlichen Gegenständen anderer. Wir tolerieren keinen Vandalismus.

Im Unterricht

Schüler/-innen

Die Schüler/-innen nehmen aktiv und konzentriert am Unterricht teil. Sie erledigen die gestellten (Haus-)Aufgaben vollständig und sorgfältig. Sie bereiten den Unterricht vor bzw. nach und bringen die notwendigen Schulmaterialien (Schreibsachen, Bächer, Hefte etc.) mit. Die Schäler/-innen halten die Unterrichtsräume sauber, stuhlen auf und erledigen den Ordnungsdienst (z.B. Tafel putzen, Boden fegen, Fenster schließen). Während des Unterrichts ist Essen und Kaugummikauen untersagt. Verschließbare Getränke dürfen konsumiert werden, befinden sich jedoch in der übrigen Zeit in der Tasche. In den Fachräumen gilt ein generelles Trinkverbot.

Lehrer/-innen

Die Lehrer/-innen nehmen ihre Verantwortung gegenäber den Schüler/-innen wahr, indem sie diese fördern und fordern. Sie sind offen für Fragen und Probleme und sehen die Schüler/-innen auch unabhängig von ihren fachlichen Leistungen. Sie sind ihnen durch ihr Engagement und Verhalten ein Vorbild.

Eltern/Erziehungsberechtigte

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sorgen im gemeinsamen Miteinander mit den Lehrer/-innen dafür, dass die Schüler/-innen sich nach Kräften in das Schulleben einbringen und erfolgreich lernen können.

Vor und nach dem Unterricht

Schulbeginn

Die Schüler/-innen sowie Lehrer/-innen erscheinen pünktlich zum Unterricht. Das Hölderlin-Gymnasium öffnet um 7.30 Uhr. Schüler/-innen können sich vor 7.45 Uhr im Hauptgebäude in der Pausenhalle und im Erdgeschoss (ohne Treppenaufgänge) sowie im EG des Herdweg- und Modulbaugebäudes aufhalten. Die 1. Stunde beginnt um 8.00 Uhr. Roller, Fahrräder o.ä. werden vor dem Schulhaus in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt.

Abwesenheit

Kann eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht nicht besuchen, wird dies über das Online-Krankmeldungsformular auf der Schulhomepage vor der 1. Unterrichtsstunde mitgeteilt, eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Schultag vorliegen. Kommt eine Schülerin oder ein Schüler zu spät, so hat sie oder er dies der unterrichtenden Lehrkraft gegenüber zu begründen. Die Klassensprecherin/der Klassensprecher informiert das Sekretariat, wenn die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum ist.

Pausen während des Schulvormittags

Die Schüler/-innen der Klassen 5 bis 10 dürfen in den Pausen das Schulgelände grundsätzlich nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. In den Pausen (9.30 Uhr bis 9.50 Uhr und 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr) halten sich die Schüler/-innen der Klassen 5 bis 10 in den Pausenhöfen bzw. in definierten Bereichen des Schulgeländes auf. Das Nähere wird durch die Pausenregelungen festgelegt. Der Aufenthalt in der Sporthalle und in den Räumen ist ohne Lehrer/-innen nicht erlaubt. Der direkte Weg zwischen dem Hauptgebäude und dem Campus Herdweg sowie zu den Sportstätten gilt als Schulweg. Ein Aufenthalt (z.B. vor der Kirche) ist nicht erlaubt. Nur Schüler/-innen der Kursstufe ist es erlaubt, in Pausen und Hohlstunden das Schulgelände zu verlassen; sie genießen hierbei durch die Schülerzusatzversicherung Versicherungsschutz. Ballspielen ist nur auf dem Hof vor der Sporthalle und an dafür vorgesehenen Sportgeräten erlaubt. Schneeballwerfen ist aufgrund der Verletzungsgefahr grundsätzlich nicht erlaubt.

Elektronische Geräte und Wertsachen

Der Gebrauch von privaten Handys, Smartwatches, Tablets u. ä. Geräten (z.B. Kopfhörer) ist den Schüler/-innen auf dem Schulgelände zwischen 7.45 Uhr und 17.10 Uhr nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon ist für alle die Mittagspause von 13.10 Uhr bis 14.00 Uhr. Fär Schüler/ -innen der Oberstufe (ab Klasse 10) ist die Nutzung von Tablets während des Unterrichts und für Schüler/-innen der J1 und J2 die Verwendung elektronischer Geräte im Oberstufenraum erlaubt, sofern eine unterschriebene Nutzungsordnung vorliegt. Smartphones und Smartwatches müssen während des Toilettengangs sichtbar im Klassenraum deponiert werden (z.B. mit dem Display auf dem Schülertisch). Für die Dauer von Leistungsmessungen (Tests, Klassenarbeiten und Klausuren) werden diese bei der Lehrkraft abgegeben (z.B. auf dem Lehrerpult oder in einem dafür vorgesehenen Behältnis). Ansonsten sind die elektronischen Geräte nicht sichtbar und ausgeschaltet (bzw. im Flugmodus) in der Schultasche zu verstauen. Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler/-innen zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Von der Schule wird kein Ersatz geleistet. Im Sportunterricht können mitgeführte Wertsachen zur Sportstätte mitgebracht und an einem von den Lehrer/-innen vorgesehenen Platz so deponiert werden, dass die Schüler/-innen diese im Auge behalten können. Die Verantwortung für die Wertsachen verbleibt bei den Besitzer/-innen.



Die Schulgemeinschaft des Hölderlin-Gymnasiums im 15. Mai 2024

gez. B. Behrens, Schulleitung

gez. A. Dengler, Schülersprecher/-innen

gez. M. Hellwig, Elternbeiratsvorsitzende