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Aktuelle Entwicklungen

Montag, 04.04.22

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mit Ablauf des 13. April 2022 ist an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Testpflicht auf das Corona-Virus entfallen.

Das bedeutet:

- Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen entfällt damit die Maskenpflicht.

- Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gibt es grundsätzlich KEINE Quarantänepflicht für Kontaktpersonen mehr.


Masken dürfen selbstverständlich weiterhin freiwillig getragen werden. Auch versuchen wir am Högy weiterhin regelmäßig zu lüften.

Hoffen wir auf eine zeitnahe entspannte Rückkehr zum normalen Schulbetrieb bei sinkenden Inzidenzen,



Mehr Details finden sie hier:

MD-Schreiben - Testpflicht und Schulbetrieb nach Ostern



Weitere Informationen und wesentliche Dokumente finden Sie hier:

Kurzanleitung Schnelltest


Link zum Film:

"Wie führe ich einen Corona-Selbsttest durch?"

Informationen des Kultusministeriums zur Teststrategie



Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule ab dem 18. Oktober 2021

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Neuerungen für die Schulen durch die Corona-Verordnung Schule

Regelungen ergänzend zur Schulordnung aufgrund der Corona-Verordnung Schule vom 27. August 2021

Schreiben zur Testpflicht an Schulen



Artikel: SL
Fotos: internet

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