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Aktuelles zur Corona-Situation

Mittwoch, 15.09.21

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

seit Montag, dem 18. Oktober, entfällt die Maskenpflicht am Platz im Klassenzimmer. Die Mensa, die Toiletten und andere zusätzliche Räume und Flure im Gebäude gelten allerdings weiterhin als so genannte Begegnungsflächen. Hier gilt die Maskenpflicht weiter.

Wie gewohnt tun wir als Schulgemeinschaft auch in diesem Schuljahr alles, um den Regelbetrieb aufrechtzuerhalten und Infektionen am Hölderlin-Gymnasium zu verhindern.

Um die Schulen offen zu halten, hat das Land die Test- und Quarantäne-Maßnahmen angepasst. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zum momentanen Sachstand:

Selbsttestungen

Ein negatives Testergebnis ist weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.

Am Hölderlin-Gymnasium werden die Testungen in den Jahrgangsstufen immer montags und mittwochs durchgeführt sowie in den Klassenstufen 5-10 montags und donnerstags. Ab dem 27.09., bis mindestens zum 29.10., werden dann drei anstatt zwei Testungen pro Woche durchgeführt.

Maskenpflicht

Seit Montag, dem 18. Oktober, entfällt die Maskenpflicht am Platz im Klassenzimmer. Die Mensa, die Toiletten und andere zusätzliche Räume und Flure im Gebäude gelten allerdings weiterhin als so genannte Begegnungsflächen. Hier gilt die Maskenpflicht weiter. In den Pausen dürfen die Klassen im Freien abgenommen werden. Die Schüler*innen sollten dann aber weiterhin auf den Mindestabstand von 1,5m achten.

Quarantänemaßnahmen

Gibt es einen Infektionsfall in einer Lerngruppe, dann wird die Lerngruppe an den fünf darauffolgenden Tagen täglich getestet. Eine prinzipielle Quarantäne für die gesamte Klasse gibt es nicht mehr.



Weitere Informationen und wesentliche Dokumente finden Sie hier:


Kurzanleitung Schnelltest

Link zum Film: "Wie führe ich einen Corona-Selbsttest durch?"

Informationen des Kultusministeriums zur Teststrategie



Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule ab dem 18. Oktober 2021

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Neuerungen für die Schulen durch die Corona-Verordnung Schule

Regelungen ergänzend zur Schulordnung aufgrund der Corona-Verordnung Schule vom 27. August 2021

Schreiben zur Testpflicht an Schulen



Artikel: SL
Fotos: Internet

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